Ziele für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung sind gut, konkrete Umsetzungsschritte wären noch besser

Ziele für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung sind gut, konkrete Umsetzungsschritte wären noch besser

Weiter so! Die Bundesregierung setzt sich verstärkt für die Förderung von Bio-Kantinen ein. Mit der Einführung der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und der überarbeiteten Bundeskantinenrichtlinie werden die politischen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Anteil von Bio-Lebensmitteln in Kantinen zu erhöhen.

Ab Herbst tritt die Bio-AHVV in Kraft, die den Zertifizierungsprozess und die Auslobung von Bio-Lebensmitteln vereinfacht. In diesem Zusammenhang hat Cem Özdemir bereits im April 2023 ein neues Logo mit drei neuen Auslobungsstufen vorgestellt. Es ermöglicht Anbietenden, den Bioanteil auf freiwilliger Basis klar und nachvollziehbar zu markieren. Es gibt drei Stufen: Gold für 90 bis 100 Prozent Bio, Silber für 50 bis 89 Prozent und Bronze für 20 bis 49 Prozent. Diese Prozentsätze beziehen sich auf den monetären Wert des gesamten Warenkaufs.

Zusätzlich wurde die „Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus“ (RIBE-AHV) eingeführt. Unternehmen können nun finanzielle Unterstützung für die Beratung und Schulung ihrer Mitarbeiter*innen beantragen. Weitere Informationen stellt das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) auf seiner Internetseite zur Verfügung.

„Die Außer-Haus-Verpflegung ist ein wirksamer Hebel auf dem Weg zu 30 Prozent Bio. Gut, dass die Bundesregierung hier entsprechend förderliche Rahmenbedingungen auf den Weg bringt. Jetzt ist es wichtig, Köche und Tischgäste über die neuen Bio-Möglichkeiten in der AHV zu informieren und umstellungswillige Küchen konsequent auf ihrem Weg zu gesünderen und nachhaltigeren Menüs zu unterstützen“, sagt BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel. „Insbesondere Bio-Großhandelsunternehmen, aber auch Herstellungsunternehmen und Einzelhändler*innen, bringen mittlerweile einen enormen Wissensschatz mit, wenn es um die praktische Umsetzung der Umstellung auf Bio-AHV und damit auch der Ernährungsstrategie der Bundesregierung geht.“

Die Neufassung der Bundeskantinenrichtlinie bringt zwar viele bekannte Regelungen mit sich, jedoch gibt es insbesondere für Bio eine sehr wichtige Neuerung:

Bisher sah der Maßnahmenplan Nachhaltigkeit, den die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner 2021 vorstellte, vor, den Bio-Anteil in Bundeskantinen bis 2025 auf 20 Prozent zu erhöhen. Mit der Neufassung soll der Bio-Anteil bis 2030 nun 30 Prozent der Bundeskantinen erreichen.

Laut Punkt Nr. 5 (2) wird den Dienststellen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsmittel zusätzliche Kosten zu übernehmen. Dies bietet der Verwaltung mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und ermöglicht eine wirtschaftliche Unterstützung der Betreibenden. Damit kann die Bundesverwaltung künftig mit mehr Spielraum bei der Vertragsgestaltung die Betreiber*innen wirtschaftlich unterstützen.

Erfüllt eine Kantine die Kriterien des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit von 20 Prozent bis 2025, kann ein Zuschuss von bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises gezahlt werden. Erreicht der Bio-Anteil 30 Prozent und liegt eine Bio-Zertifizierung oder GreenCanteen-Zertifizierung vor, darf ein Zuschuss von weiteren 10 Prozent des Verkaufspreises gezahlt werden. „Mit diesen Schritten zeigt die Bundesregierung ihr Engagement für eine nachhaltigere und gesündere Ernährung in öffentlichen Einrichtungen“, kommentiert Kathrin Jäckel „Es braucht aber auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Reine Quoten nützen wenig, wenn die Umstellung nur sehr schleppend voran geht.“ Zudem müsse der Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten unterstützt werden: „Viele positive Beispiele zeigen, dass der Schlüssel zum Erfolg für mehr Bio in der Gemeinschaftsverpflegung bei der regionalen Vernetzung aller Marktakteur*innen liegt.“

Kontakt:
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
René Neumann – Referent für digitale Kommunikation
Michaelkirchstr. 17-18 (Aufgang C)
10179 Berlin
Tel.: 030 84712 24 56
Mobil: 0179 32 63654
E-Mail: neumann@n-bnn.de
www.n-bnn.de