Verdopplung der Antragszahlen für Agroforst-Förderung bundesweit – Neue Richtlinie in Brandenburg
Verdopplung der Antragszahlen für Agroforst-Förderung bundesweit – Neue Richtlinie in Brandenburg
- Datum 1. September 2026
- Kategorie Branchen-News
Aktuelle Erfahrungen zeigen: Für die Potenzialentfaltung ist eine Kombination der Instrumente zur Förderung der Agroforst-Anlage und Beibehaltung nötig.
Die Zahl der Förderanträge auf die Öko-Regelung 3 (Beibehaltung von Agroforstsystemen) hat sich 2026 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V. wertet dies als klares Signal für die Wirksamkeit attraktiver Fördersätze – mahnt zugleich aber an, dass die Beantragung weiterhin unter 10 Prozent der politischen Planung liegt. Ein zentraler Engpass ist die weitgehend fehlende oder unattraktiv ausgestaltete Anlagenförderung in den Bundesländern. Zum Antragsjahr 2026 wurde der Fördersatz der Öko-Regelung 3 von zuvor 200 Euro auf 600 Euro je Hektar Gehölzfläche angehoben – ein Beschluss der Agrarministerkonferenz vom März 2025.
Die Reaktion der Praxis ist eindeutig: Die Zahl der zur Förderung angemeldeten Agroforst-Streifen hat sich gegenüber 2025 verdoppelt. „Der Zusammenhang ist offensichtlich: Wenn durch die Förderung Anreize gesetzt werden, entscheiden sich Betriebe für Agroforst. Die Verdopplung zeigt, dass ein auskömmlicher, verlässlicher Fördersatz unmittelbar wirkt“, so Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des DeFAF e. V.
Trotz Verdopplung: weniger als 10 Prozent des geplanten Flächenwachstums
Bei aller positiven Dynamik bleibt die Inanspruchnahme dennoch weiter gering. Gemessen an den politischen Zielen der Bundesregierung: Der GAP-Strategieplan sah ursprünglich einen Zuwachs von bis zu 200.000 Hektar Agroforstfläche vor. Das politisch kommunizierte Ziel wurde später auf 11.500 Hektar Agroforstgehölzfläche bis 2027 für Deutschland heruntergestuft, welches vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland 2023–2027 (Version 4.0, 21. Februar 2024) festgehalten wurde.
Die tatsächliche Beantragung liegt nach wie vor bei unter 10 Prozent der Planungsgröße. Die Verdopplung bewegt sich damit auf niedrigem Ausgangsniveau. Die Gründe für die insgesamt schleppende Annahme sind vielfältig. Förderpolitisch entscheidend ist: Die Anlagenförderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 2025-2028 (GAK) ist in den meisten Bundesländern noch nicht umgesetzt oder wurde unattraktiv ausgestaltet. Vor allem die hohen bürokratischen Anforderungen wirken hemmend.
Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: zu viel Bürokratie, zu niedrige Sätze
Ein Beispiel für eine wenig praxistaugliche Ausgestaltung ist Mecklenburg-Vorpommern: Das Verfahren ist außerordentlich aufwendig und mit einer Vielzahl von Genehmigungen verbunden. Insbesondere die verpflichtende Einbeziehung der Naturschutzbehörden führt in der Praxis zu hohem Aufwand und zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig sind die Fördersätze im GAK-Rahmenplan zu niedrig angesetzt – in der Summe ist die Förderung damit nicht attraktiv genug, um Betriebe zur Anlage von Agroforstsystemen zu bewegen.
Brandenburg: vielversprechender Neustart – der Genehmigungsprozess wird entscheiden
Positiv bewertet der DeFAF e.V., dass das Land Brandenburg eine eigene Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen mit Festbetragsfinanzierung veröffentlicht hat. Somit werden Anlagekosten mit bis zu 7.091 Euro pro Hektar Gehölzfläche gefördert. Die Agroforst-Landwirtin Maria Giménez aus Trebbin schätzt ein: „Ob die Förderrichtlinie Früchte trägt, entscheidet sich nun im Genehmigungsverfahren und in der Flexibilität der Behörden.“ „Eine effiziente, hinreichend ausgestattete Anlagenförderung ist die Voraussetzung dafür, dass die Bewirtschaftungsförderung überhaupt greifen kann. Beide Förderinstrumente müssen ineinandergreifen.“, betont Agroforst-Landwirt Thomas Domin aus der Nähe von Senftenberg.
Politische Ziele nur mit attraktiven und unbürokratischen Förderungen erreichbar
Der DeFAF e.V. stellt klar: Die politischen Flächenziele für die Agroforstwirtschaft lassen sich nur mit sehr attraktiven und vor allem unbürokratischen Förderungen erreichen. Solange die Anlage von Agroforstsystemen durch aufwendige Genehmigungsverfahren, zusätzliche Auflagen und zu niedrige Sätze ausgebremst wird, bleibt der Zuwachs weit hinter dem Notwendigen zurück. Landwirtschaftliche Betriebe, die den Weg der Agroforstwirtschaft einschlagen, machen ihre Betriebe widerstandsfähiger gegenüber Klimaextremen – und leisten zugleich einen erheblichen Beitrag für die Gesellschaft: Sie gestalten Landschaften so, dass Ökosysteme bei hoher Produktivität ihre Leistungen erbringen können, von Wasserrückhalt und Erosionsschutz über Bodenfruchtbarkeit und Kohlenstoffbindung bis zur Biodiversität.
„Dieser Beitrag muss endlich hinreichend anerkannt und honoriert werden. Es ist schon längst nicht mehr nachvollziehbar, dass die bürokratischen Hürden für die Umsetzung von multifunktional wirkenden Bewirtschaftungsformen wie Agroforstsystemen deutlich höher sind als für die Beibehaltung einer Reinkultur mit all ihren negativen Folgen für den Ressourcen- und Umweltschutz.“, betont Dr. Christian Böhm.
Kontakt
Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V.
Annett Gernhardt – Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Karl-Liebknecht-Str. 102
03046 Cottbus
Tel.: 0355 75218266
E-Mail: gernhardt@defaf.de
https://agroforst-info.de