Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat zwei Rechtsakte veröffentlicht, welche das neue Bio-Basisrecht (2018/848) konkretisieren.
Nach Beschlüssen Anfang März publizierte der Gesetzgeber den Durchführungsrechtsakt 2020/464 mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln nun im Amtsblatt der Europäischen Union. Bio-Tierhalter und Betriebe, die umstellen möchten, haben jetzt Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen.
Mit den neuen Regeln festigt die EU Bio als mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard für die umwelt- und artgerechte Tierhaltung: Öko-Tierhaltung bleibt flächengebunden und setzt auf Platz im Stall, Auslauf und Bio-Futter. Viele Tier-Regeln bleiben gleich, weil sie sich bewährt haben – etwa die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der Ökologischen Sauen-, Schweine-, und -Rinderhaltung. Einige Vorschriften, wie beispielsweise die Regeln für Öko-Geflügelbetriebe, ändern sich.
Der neue Rechtsakt gilt zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021. Das Basisrecht wird in den nächsten Monaten weiter ergänzt, beispielsweise mit Regeln für den Pflanzenbau oder zur Bio-Kontrolle. Ein dritter Rechtsakt zum Umgang mit Katastrophen ist ebenfalls fertig gestellt. Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Auch bereits veröffentlicht: Verordnung 2020/427. Darin enthalten sind ergänzende Regeln zu Sprossen, zur Fütterung von Bienen und zu Aquakultur-Jungtieren. Die neuen Rechtsakte gelten zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021. Ausführliche Infos zu den neuen Bio-Tierregeln lesen Sie auf der BÖLW-Webseite unter www.boelw.de/neuebiotierregeln, alle Informationen zum Bio-Recht auf https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung.
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