Neue Agroforstsysteme für Brandenburg: Förderanträge ab sofort möglich

Neue Agroforstsysteme für Brandenburg: Förderanträge ab sofort möglich

Agroforstsysteme verbinden Klimaschutz und moderne Landbewirtschaftung – bis zu 100.000 Euro Förderung möglich

Agroforstsysteme kombinieren auf Acker- oder Dauergrünlandflächen streifenförmige Gehölzflächen mit landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und leisten einen Beitrag zum Klima-, Boden-, Wasser- und Umweltschutz. Über eine neue Richtlinie fördert das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Einrichtung von Agroforstsystemen mit bis zu 100.000 Euro. Anträge sind ab sofort und bis zum 31. Dezember 2028 möglich.

Agrarstaatssekretär Dr. Stephan Nickisch: „Agroforstsysteme gelten gerade in Zeiten der Klimaveränderungen mit abnehmenden Niederschlägen und Hitzephasen als zukunftsweisendes Konzept einer nachhaltigen und modernen Landbewirtschaftung. Ihre Umweltwirkungen sind vielfältig: Sie leisten durch die Bindung von Kohlenstoff im Gehölz einen aktiven Beitrag zur CO2-Minderung, bieten Schutz gegen Bodenerosion, schaffen Beschattung, damit Kühlung und vermindern die Verdunstung, reduzieren den Stoffaustrag in Grund- und Oberflächenwasser und stärken zudem die Biodiversität in der Landwirtschaft. Deshalb fördert das Land ab sofort die Einrichtung dieser Systeme mit bis zu 100.000 Euro.“

Grundlage für die Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist eine neue Förderrichtlinie. Anträge können ab sofort digital gestellt werden. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Als Agroforstwirtschaft werden Landnutzungssysteme bezeichnet, bei denen Gehölze (Bäume oder Sträucher) in Form von Streifen (Alley Cropping) auf Acker- oder Dauergrünland angelegt werden. Das Land Brandenburg fördert dabei gezielt Systeme, die vorrangig der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Betriebsstätte in Brandenburg liegt. Vorrausetzung für die Förderung ist ein Pflanzkonzept, in dem die Gehölzflächenanteile, die Anzahl und die Breite der Streifen dargestellt und erläutert werden. Flächen in Naturschutzgebieten oder auf wertvollen Grünlandbiotopen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung beträgt zwischen 1.566 Euro bis 5.271 Euro je Hektar. Werden mindestens fünf verschiedene Gehölzarten gepflanzt, kommt noch ein Bonus von 1.820 Euro je Hektar dazu. Die Mindestförderung liegt bei 2.500 Euro je Antrag. Die Förderung ist auf maximal 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt und kann höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist ausgeschlossen.

Anträge können über das digitale Antragssystem Agrarantrag Brandenburg eingereicht werden. Die Antragstellung ist für die gesamte Laufzeit der Richtlinie ohne feste Stichtage kontinuierlich möglich. Die geförderten Gehölze müssen fünf Jahre ab Pflanzung dem Förderzweck entsprechend genutzt werden, auch bei einem Eigentums- oder Besitzwechsel der Fläche.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des MLEUV und der ILB.

Kontakt
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-7019
E-Mail: Pressestelle@mleuv.brandenburg.de
https://mleuv.brandenburg.de