Mittelstädt zur Erntebilanz 2026: „Schwierige Bedingungen setzen Landwirtschaft unter Druck“

Mittelstädt zur Erntebilanz 2026: „Schwierige Bedingungen setzen Landwirtschaft unter Druck“

Richtlinie zur Förderung von Blühstreifen wird fortgeführt – Großes Interesse an neuer Agroforst-Förderung

Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) und der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg haben heute gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt die Erntebilanz 2026 vorgestellt. In der LBV-Geschäftsstelle in Ruhlsdorf erklärte Mittelstädt dazu: „Die globalen geopolitischen Konflikte haben zu einem drastischen Anstieg der Kosten für Diesel und Düngemittel geführt, Trockenheit und Hitze wirken sich negativ auf Erträge aus. Gleichzeitig sehen sich die landwirtschaftlichen Betriebe mit niedrigen Erzeugerpreisen konfrontiert. Diese Entwicklung setzt viele Betriebe enorm unter Druck.“ In der Pressekonferenz kündigte Mittelstädt an, die Richtlinie zur Förderung von Blühstreifen auch in den kommenden Jahren fortzuführen. Die neue Agroforst-Förderung des Landwirtschaftsministeriums, die im August gestartet ist, stößt auf großes Interesse. Das Land wird sich auch auf EU-Ebene weiterhin für eine verlässliche Förderung der Landwirtschaft einsetzen.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen begrüßt Landwirtschaftsministerin Mittelstädt die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer, die EU-Düngehilfen unbürokratisch und zeitnah an die Betriebe auszuzahlen: „Das muss jetzt schnell erfolgen. Aus unserer Sicht fehlt allerdings eine weitere wichtige Unterstützung für die Landwirtschaft: die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage. Sie erlaubt es Betrieben, in wirtschaftlich guten Jahren, Gewinne steuerfrei anzusparen und ermöglicht so in Krisenzeiten – wie bei Dürre – mit Hilfe der angesparten Rücklagen besser über die Runden zu kommen.“

Zudem blicke man gemeinsam auf die aktuellen Verhandlungen auf EU-Ebene zur Ausgestaltung der neuen Förderperiode ab 2028. Mittelstädt: „Brandenburg setzt sich hier mit den anderen ostdeutschen Bundesländern weiter für eine verlässliche Finanzierung ein. Die geplanten Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen müssen verhindert werden! Gerade für die ostdeutschen Betriebe ist entscheidend, dass die historisch gewachsenen unterschiedlichen Strukturen und Betriebsgrößen auch künftig fair berücksichtigt werden. Wir müssen uns aber darauf einstellen, dass die EU-Agrarförderungen deutlich gekürzt werden.“

Das Jahr 2026 war von einem ungünstigen Witterungsverlauf geprägt. Nach dem Winter waren die Böden teilweise bis zu 20 Zentimeter tief gefroren, wodurch sich das Zeitfenster für die Frühjahrsbestellung auf ein Minimum reduzierte. Regional unterschiedliche Niederschlagsbedingungen führten zu unterschiedlich entwickelten Beständen, sodass sich die Trockenheit in Verbindung mit hohen Temperaturen auf die Ernteerträge ausgewirkt haben.

Landwirtschaftsministerin Mittelstädt erklärte: „Trockenperioden in Verbindung mit hohen Temperaturen wirken sich negativ auf die Entwicklung von Pflanzen und damit auf die Ernteerträge aus. Besonders betroffen war in diesem Jahr der Winterraps. Die Verbindung aus Hitze, Trockenheit, hohem Schädlingsdruck und teilweise verzögerter Ernte führte hier zu weit unterdurchschnittlichen Erträgen.“

Herausforderung Wasser

Nach neun Jahren soll in Brandenburg das Wassernutzungsentgelt an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. Das betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe. Landwirtschaftsministerin Mittelstädt dankte den Verbänden für die konstruktiven Gespräche: „Wasser ist für die Landwirtschaft unverzichtbar und muss auch in Zukunft sicher verfügbar sein. In den letzten Jahren haben wir deutlich erlebt, wie Trockenheit und Hitze die Ernteerträge schmälern und zu Einbußen für die landwirtschaftlichen Betriebe führen. Wir müssen jetzt in die Stabilisierung des Landeswasserhaushalts, in einen besseren Wasserrückhalt in Böden und Landschaften, in eine stärkere Grundwasserneubildung und in den Schutz der Wasserressourcen investieren. Deshalb ist eine Anpassung des Wassernutzungsentgelts notwendig. Das Wassernutzungsentgelt ist zweckgebunden und ermöglicht uns wichtige Investitionen. Davon profitiert unsere Landwirtschaft unmittelbar. Gleichzeitig wissen wir um die aktuell schwierige Situation der Landwirtinnen und Landwirte. Darauf nehmen wir Rücksicht. So sollen Anpassungen für landwirtschaftliche Betriebe erst ab dem Jahr 2028 erfolgen, also ein Jahr später.“
Der Entwurf für das neue Wassernutzungsentgelt soll in der kommenden Woche im Kabinett behandelt und anschließend in den Landtag Brandenburg eingebracht werden.

Richtlinie zur Förderung von Blühstreifen

Das Landwirtschaftsministerium wird die Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau (Blüh-/Ackerrandstreifen) fortführen. Das kündigte Ministerin Mittelstädt heute an. Die aktuelle Richtlinie ist Anfang 2023 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Mit der Richtlinie fördert das Land die standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen durch die Etablierung einer oder mehrerer Strukturelemente auf der Ackerfläche des Betriebes des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin während des Verpflichtungszeitraumes. Dazu gehören mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen.

Neue Agroforst-Förderung

Das Landwirtschaftsministerium fördert sogenannte Agroforstsysteme. Dabei werden Acker- oder Dauergrünlandflächen mit Baumreihen und Streifen aus Sträuchern kombiniert. Solche Agroforstsysteme verbessern Boden- und Umweltschutz, erhöhen die Artenvielfalt und sparen Wasser. Die neue Förderrichtlinie wurde im August veröffentlicht. Anträge sind ab sofort und bis zum 31. Dezember 2028 möglich. Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Betriebsstätte in Brandenburg liegt.

Die Förderung beträgt zwischen 1.566 Euro bis 5.271 Euro je Hektar. Werden mindestens fünf verschiedene Gehölzarten und davon mindestens zwei je Streifen gepflanzt, kommt noch ein Bonus von 1.820 Euro je Hektar dazu. Die Mindestförderung liegt bei 2.500 Euro je Antrag. Die Förderung ist auf maximal 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.

Kampagne Deine Wahl ist regional

Eine weitere Maßnahme der Landesregierung zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft ist der Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Mit der Kampagne „Deine Wahl ist regional“ werden Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt über regionale Lebensmittel „Made in Brandenburg“ informiert. Regionale Lebensmittel einzukaufen ist nicht nur klima- und umweltfreundlicher, sondern stärkt vor allem landwirtschaftliche Direktvermarkter, das Lebensmittelhandwerk und die Ernährungswirtschaft in Brandenburg.

Kontakt
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-7019
E-Mail: Pressestelle@mleuv.brandenburg.de
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