Ministerin Mittelstädt erwartet vom Bund deutliche Änderungen des Düngerechts  

Ministerin Mittelstädt erwartet vom Bund deutliche Änderungen des Düngerechts  

Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete

Die in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (ALEUV) nach einem Fachgespräch zur Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Brandenburg formulierten Forderungen für eine Neuregelung der Gebietsausweisung für nitratbelastete Gebiete durch den Bund, unterstützen die bisherige Vorgehensweise des Ministeriums.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober die bayerische Landesverordnung hinsichtlich der Gebietsausweisungen und der zusätzlichen Düngeanforderungen für unwirksam erklärt. In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts wurde dargelegt, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (Paragraph 13a Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV) in Verbindung mit der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022)), zu unbestimmt sei, um nitratbelastete oder eutrophierte Gebiete rechtmäßig auszuweisen.

Seitdem ist in den Bundesländern viel Bewegung bei dem Reizthema zu verspüren. Per Erlass an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte hatte das brandenburgische Ministerium deshalb am 25. November den Vollzug von Sanktionen und Maßnahmen auf Grundlage der Brandenburgischen Düngeverordnung bis zur Anpassung des Bundes-Düngerechts ausgesetzt.

Ministerin Hanka Mittelstädt: „Unsere Position zur bestehenden und zukünftigen Ausweisung der Roten Gebiete ist glasklar: Wir sind der festen Überzeugung, dass die landwirtschaftlichen Betriebe heute für vergangene Entwicklungen verantwortlich gemacht werden. Das ist weder verursachungsgerecht noch wissenschaftlich begründbar. Die Datengrundlagen sind nur teilweise belastbar, die Messmethoden umstritten und das erwartete Monitoring nicht finanzierbar“, fasst die Ministerin aus Brandenburg ihre Bewertung der aktuellen Situation zusammen.

Auch für Brandenburg sind dadurch Folgen zu erwarten. Unter der nach Bundesrecht vorgegebenen Stickstoff-Argon-Messmethode droht ein erhebliches Anwachsen der Flächenkulisse der so genannten roten Gebiete. Zudem bietet die Messmethode und die darauf basierende Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete keine Verursachergerechtigkeit. Auf der letzten Umweltministerkonferenz hatte Brandenburg deshalb bereits einen Antrag eingebracht, um hier Änderungen beim Bund und gegenüber der EU zu erwirken. Dieser erste Vorstoß fand in der Mehrheit der Bundesländer keine komplette Zustimmung.

Ministerin Hanka Mittelstädt: „Mir scheint, dass die existentielle Ernsthaftigkeit der Situation für landwirtschaftliche Betriebe in den östlichen Bundesländern noch nicht in Berlin angekommen ist. Als Landesministerin werde ich, wie bisher, den politischen Wunsch aus unseren Regierungsfraktionen nach einer veränderten, sicheren Rechtslage mit Konsequenz verfolgen. Es erscheint mir geboten, darauf hinzuweisen, dass das Regelungsdefizit nur durch das unionsgeführte Bundesministerium mit Unterstützung der besonders betroffenen Bundesländer zu lösen ist. Erneut bieten wir, wie bereits in den letzten zwei Monaten, aktiv unsere Fachexpertise an und suchen gemeinsam nach Auswegen.“

Das Ministerium prüft aktuell die rechtlichen Möglichkeiten nicht nur den Vollzug, sondern auch die Landesdüngeverordnung insgesamt auszusetzen, wobei die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts eine entscheidende Rolle spielen wird.

Dabei sind zudem mögliche Konsequenzen rechtlicher Natur für das Land Brandenburg auf Ebene von geltendem europäischen und nationalem Recht sorgfältig zu prüfen.

Kontakt
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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