Mehr Tierwohl, weniger Bürokratie: Brandenburg richtet Agrarinvestitionsförderung neu aus

Mehr Tierwohl, weniger Bürokratie: Brandenburg richtet Agrarinvestitionsförderung neu aus

Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 online bei der ILB eingereicht werden – Bis zu 900.000 Euro Förderung pro Betrieb möglich

Brandenburg unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in mehr Tierwohl sowie in den Umwelt- und Klimaschutz. Die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben“ (kurz: Agrarinvestitionsförderungsprogramm – AFP) ist in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Förderanträge können ab sofort online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2026. Das Programm basiert auf dem aktuellen GAK-Fördergrundsatz für landwirtschaftliche Unternehmen und wird gemeinsam vom Bund (60 Prozent) und vom Land Brandenburg (40 Prozent) finanziert.

Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt: „Wir unterstützen die Landwirtschaft in schwierigen Zeiten gezielt bei neuen Investitionen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft. Wir haben das Förderprogramm grundlegend neu ausgerichtet, auch mit Blick auf die neue EU-Förderperiode. Die AFP-Richtlinie ist eine Art ‚Brücke‘ für Investitionen in den kommenden zwei Jahren, bis wir Klarheit über die Agrarförderperiode ab 2028 und die Ausrichtung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik haben.“

Im Zentrum der neuen Richtlinie stehen eine klare inhaltliche Fokussierung auf das Tierwohl, den Umweltschutz und den Klimaschutz sowie deutlich vereinfachte Konditionen: Statt gestaffelter Sätze gilt ab sofort ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent. „Mit dieser Neuausrichtung unterstützen wir die Agrarbetriebe aktiv dabei, eine besonders tiergerechte Haltung umzusetzen, Treibhausgase zu mindern und ihre Betriebe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen“, so Ministerin Mittelstädt.

Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte für den Erstverkauf dienen. Gefördert werden Maßnahmen in der Tierhaltung, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, sowie Investitionen zur Verbesserung des spezifischen Umwelt- und Klimaschutzes.

Kernpunkte der neuen AFP-Richtlinie sind:

  • Fokus auf besonders tiergerechte Haltung: Unterstützt werden bauliche Investitionen, die deutlich über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und den Tieren messbar mehr Platz, Licht, Luft oder Auslauf bieten.
  • Spezifischer Umwelt- und Klimaschutz: Gefördert werden gezielte Investitionen, die nachweislich zur Emissionsminderung, zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie zum aktiven Schutz von Böden, Wasser und Klima beitragen.
  • Einheitlicher Fördersatz nach GAK-Standard: Für alle förderfähigen Vorhaben gewährt das Land einen Zuschuss von einheitlich 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Klare Investitionsrahmen: Um eine breite Wirkung in der Fläche zu erzielen und gleichzeitig Großprojekte zu deckeln, liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 20.000 Euro. Das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen ist auf maximal drei Millionen Euro pro Betrieb begrenzt.

Wenn das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen drei Millionen Euro beträgt, sind bei einem Fördersatz von 30 Prozent damit bis zu 900.000 Euro Förderung pro Betrieb möglich.

Informationen zum Antragsverfahren

Anträge können ab sofort digital bei der ILB als zuständige Bewilligungsstelle eingereicht werden. Sämtliche Details zu den Fördervoraussetzungen, Formularen und Ansprechpartnern stehen im Internet zur Verfügung:

Kontakt
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-7019
E-Mail: Pressestelle@mleuv.brandenburg.de
https://mleuv.brandenburg.de