Mit dem neuen Jahr treten rechtliche Änderungen für den Bio-Sektor in Kraft. 2018 betreffen die kleinen Änderungen die Eiweißfütterung, Importregeln sowie ein Handelsvertrag zwischen Chile und der EU.
Bio-Betriebe setzten auf natürliche Eiweißquellen und verwenden keine synthetischen Aminosäuren. Vor dem Hintergrund der knappen Versorgung mit Öko-Eiweißfuttermitteln und nicht verfügbarer alternativer Eiweißfutterquellen für Bio-Tiere aufgrund rechtlicher Vorgaben, hat die EU-Kommission eine bestehende Ausnahmeregel verlängert. Demnach dürfen Bio-Schweine und -Geflügel bis zum 31.12.2018 mit bis zu 5 % konventionellen, gentechnikfreien Eiweißfuttermittel gefüttert werden.
Damit Bio-Tiere künftig zu 100 % mit Bio-Eiweißfutter versorgt werden können, sind weitere Anstrengungen erforderlich – beispielsweise müssen rechtliche Hürden bei der Verwendung von Futtermitteln aus Insekten abgebaut oder neue innovative Eiweißquellen erschlossen werden. Die entsprechende Durchführungsverordnung für die Eiweißfütterung lesen Sie auf http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R2273&from=EN.
Am 1. Januar trat ein Bio-Handelsabkommen in Kraft, mit dem die EU und Chile gegenseitig ihre Bio-Standards als gleichwertig anerkennen und so den gegenseitigen Import von bestimmten Bio-Produkten erlauben. Der Vertrag folgt dem Beispiel anderer Abkommen dieser Art, etwa mit den USA oder Japan. Den Text des Abkommens lesen Sie auf http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:22017A1214(01)&from=EN.
Aktualisiert wurde die Liste der für den Import in die EU zugelassenen Kontrollstellen, die sich aufgrund der Anerkennung oder Abmeldung von Kontrollstellen, der Änderung ihrer Produktpalette oder ihrer Kontaktdaten ergibt. Die Durchführungsverordnung mit den jüngsten Anpassungen lesen Sie auf http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R2329&from=EN.