Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang bringen

Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang bringen

Die heute im Bundesrat verabschiedete Düngeverordnung kommentiert Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel:

„Am Ende eines viele Jahre andauernden, schwierigen politischen Prozesses zwischen Europäischer Union und Bundesregierung gibt es nun eine Entscheidung. Brandenburg hat der Düngeverordnung im Bundesrat zugestimmt unter der Maßgabe, dass die Überarbeitung der sogenannten roten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss.

Wir müssen festhalten: Es gab keinen politischen Spielraum mehr, die Verabschiedung der Düngeverordnung zu verschieben. Es standen nicht nur die Strafzahlungen von rund einer Milliarde Euro im Raum. Es hätte – allein von der EU-Kommission verhängte – verschärfte Auflagen gegeben, wie in Deutschland mit Wirtschaftsdüngern umzugehen ist. In Brandenburg sind weniger als 3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als sogenannte rote Gebiete mit Beschränkungen für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Dies erklärt sich unter anderem aus dem im Vergleich mit Niedersachsen oder Schleswig-Holstein niedrigen Tierbesatz in Brandenburg. Wir wollen an der in Brandenburg gewählten Methode der Binnendifferenzierung von Grundwasserkörpern auch in Zukunft festhalten, dafür setzen wir uns in den noch zu erarbeitenden Ausführungsbestimmungen ein.

Ziel für uns muss es sein, wie von Brandenburg auch bisher schon verfolgt, Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang zu bringen.“

Kontakt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
des Landes Brandenburg
Frauke Zelt – Pressesprecherin
Henning-von-Tresckow-Str. 2 13, Haus S
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-7011
E-Mail: pressestelle@mluk.brandenburg.de
https://mluk.brandenburg.de