Glyphosat: Aurelia Stiftung reicht Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission ein

Glyphosat: Aurelia Stiftung reicht Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission ein

Was passiert, wenn eine öffentliche Institution ein rechtskräftiges Urteil trotz Aufforderung nicht umsetzt? Die Aurelia Stiftung nimmt dies nicht hin und reicht Untätigkeitsklage ein.

Unser Anliegen ist einfach: Bürgerinnen und Bürger und ihre Organisationen müssen darauf vertrauen können, dass ihre verbrieften Rechte tatsächlich umgesetzt werden – gerade in der Europäischen Union, die sich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet hat. Dafür setzen wir uns ein.

Die EU-Kommission muss handeln – wir klagen erneut
Das rechtskräftige Urteil des Gerichts der Europäischen Union verpflichtet die EU-Kommission, die einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung erneut und rechtmäßig zu überprüfen. Doch statt dieser Verpflichtung nachzukommen, erklärt die Kommission den Fall für erledigt. Deshalb hat die Aurelia Stiftung heute, am 16.09.2026, Untätigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union erhoben.

Die Kommission hatte die Genehmigung für Glyphosat Ende 2022 verlängert, ohne dass die erforderliche vorgeschriebene Risikobewertung abgeschlossen war. Aufgrund des Urteils hätte sie neu prüfen und dabei die Vorgaben des Gerichts beachten müssen. Doch obwohl wir sie im Mai 2026 – ein halbes Jahr nach dem Urteilsspruch – formal zum Tätigwerden aufgefordert haben, verweigert sie dies weiterhin: Nach der Androhung der heutigen Untätigkeitsklage erklärte sie im Juli, die spätere zehnjährige Genehmigung von Glyphosat mache eine Überprüfung der einjährigen Verlängerung überflüssig.

Das überzeugt nicht. Die einjährige Verlängerung war vom 15. Dezember 2022 bis zum 15. Dezember 2023 die rechtliche Grundlage für die Zulassung und Anwendung glyphosathaltiger Pestizide in der EU. Eine spätere Genehmigung kann nicht nachträglich heilen, was bei der damaligen Verlängerung rechtswidrig war. Im Gegenteil: Dass die Kommission die damals fehlende Prüfung bis heute nicht nachholt, wirft Zweifel daran auf, ob sie die Bedeutung vollständiger und belastbarer Prüfunterlagen bei der späteren zehnjährigen Glyphosat-Genehmigung ausreichend ernst genommen hat, weshalb wir auch dagegen Klage eingelegt haben. Zudem hatte das Gericht bereits festgestellt, dass unser Interesse an einer Überprüfung fortbesteht.

Der Fall reicht weit über Glyphosat hinaus. Es geht um eine grundlegende Frage des europäischen Pestizidrechts: Darf die Kommission Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe routinemäßig verlängern, wenn die Risikoprüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen ist? Das EU-Gericht hat deutlich gemacht: Nein. Verlängerungen dürfen nicht automatisch erfolgen. Die Kommission muss unter anderem prüfen, ob Verzögerungen im Verfahren möglicherweise auf unvollständige oder verspätete Daten der Hersteller zurückgehen und Verlängerungen im Zweifel aussetzen. Wenn gerichtliche Urteile folgenlos bleiben, verliert die EU ihre Glaubwürdigkeit – und der Schutz von Bienen, anderen bestäubenden Insekten und unseren Lebensgrundlagen wird weiter vertagt. Deshalb bleiben wir dran: unabhängig, fachlich fundiert und notfalls vor Gericht.

Kontakt
Aurelia Stiftung
Herwarthstr. 12
12207 Berlin
Tel.: 030 577003969
E-Mail: presse@aurelia-stiftung.de
https://www.aurelia-stiftung.de