Geflügelpest bei Putenbestand im Landkreis Potsdam-Mittelmark nachgewiesen
Geflügelpest bei Putenbestand im Landkreis Potsdam-Mittelmark nachgewiesen
- Datum 21. Oktober 2025
- Kategorie Branchen-News
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist in einem Betrieb mit einem Putenbestand von etwa 6.200 Tieren der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt worden. Die tierschutzgerechte Tötung des Bestandes ist seit gestern Abend abgeschlossen. Es handelt sich damit um den bereits zweiten Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst.
In dem Putenbetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Potsdam-Mittelmark informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt.
Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 festgestellt, das dann vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt wurde. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Hilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.
In der vergangenen Woche wurden bereits bei Wildvögeln der Geflügelpesterreger nachgewiesen. Das Referenzlabor hat bei einer Graugans im Landkreis Teltow-Fläming sowie bei einem Kranich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAI) amtlich bestätigt.
Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund nochmals auf die Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.
Hintergrund
Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den zweiten Geflügelpestausbruch in diesem Herbst.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.
Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums und der Internetseite des Fiedrich-Loeffler-Institutes.
Kontakt
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-7019
E-Mail: Pressestelle@mleuv.brandenburg.de
https://mleuv.brandenburg.de