Demokratie- statt Bürokratieabbau: Umweltverbände kritisieren Demontage des Naturschutzes in Brandenburg

Demokratie- statt Bürokratieabbau: Umweltverbände kritisieren Demontage des Naturschutzes in Brandenburg

Reaktion auf Gesetzentwurf von Ministerin Hanka Mittelstädt zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt.

Umweltministerin Hanka Mittelstädt hat einen Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt vorgelegt, der bereits in dieser Woche in 1. Lesung im Landtag beraten werden soll. Der Entwurf beinhaltet ein Artikelgesetz, mit dem das brandenburgische Wasser-, das Naturschutzausführungs- und das Immissionsschutzgesetz geändert werden sollen. Vieles, was hier als Abbau überbordender Bürokratie verpackt ist, wird von den Brandenburger Umwelt- und Naturschutzverbänden jedoch äußerst kritisch gesehen.Während die geplanten Änderungen des Wasser- und Immissionsschutzgesetzes im Großen und Ganzen von den Verbänden begrüßt werden, kommen die geplanten Änderungen des Naturschutzgesetzes in weiten Teilen einer Demontage des Naturschutzes in Brandenburg gleich. Und: anstatt Bürokratie abzubauen, wird sogar zusätzliche Bürokratie aufgebaut.

„Überaus kritisch sehen wir die vorgesehene Einschränkung der Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen“, so Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg. So sollen Naturschutzverbände bei zu erwartenden geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft gar nicht mehr beteiligt werden. „Da wird mit der Formulierung „geringen Umfangs von Auswirkungen auf Natur und Landschaft“ nochmals ein neuer unbestimmter Rechtsbegriff geschaffen. Um zu definieren, was darunter zu verstehen ist, soll eine neue Verordnung, die von den Behörden zu berücksichtigen ist. Somit wird zusätzliche Bürokratie geschaffen.““„Bislang versetzt die Beteiligung der Verbände die Behörden überhaupt erst in die Lage, den Grad der Auswirkungen vor Ort abzuschätzen. Sind es doch die vielen fachkundigen Ehrenamtlichen, die einschätzen können, ob das Vorhaben maßgebliche oder geringe Auswirkungen hat. Unsere Naturschutz-Aktiven verfügen über mehr Beobachtungsdaten und Vor-Ort-Kenntnisse, als z.B. in den Katastern des Landesumweltamtes vorhanden ist.“

Klagerecht der Naturschutzverbände

Auch das Klagerecht der Naturschutzverbände soll eingeschränkt werden und zwar auf das Mindestmaß, welches das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt. Viele andere Bundesländer räumen ebenso wie Brandenburg bisher den anerkannten Naturschutzvereinigungen weitergehende Befugnisse ein, die ein wichtiges Korrektiv zu Fehlentscheidungen der Genehmigungsbehörden sind. Dass Naturschutzverbände angeblich mit ihren Klagen sehr viele Vorhaben verzögern, entspricht nicht den Tatsachen. Der BUND Brandenburg hat zurzeit 17 teilweise seit dem Jahr 2018 laufende Verfahren, der NABU Landesverband insgesamt 15. Und dass bei einer jährlichen Beteiligung an mehr als 1.000 Verfahren. „Eines der wichtigsten Merkmale von Demokratie ist die Möglichkeit behördliche Entscheidungen abwehren zu können. Das nennt man auch Gewaltenteilung. Mit der Einschränkung dieser Rechte wird Demokratie abgebaut und Vertrauen zerstört“, so Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.

„Die geplante weitere Aushöhlung der Landschaftsschutzgebiete wird die Landschaft in Brandenburg verändern und viele Menschen werden es merken. Wer wegen der schönen Seen und Wälder in Brandenburg lebt, wird diese zunehmend bedroht sehen und nur noch wenig dagegen unternehmen können,“ so Axel Kruschat weiter. So ist vorgesehen, dass Agri-Photovoltaik-Anlagen genehmigungsfrei sind, wenn sie „landschaftsintegriert“ sind. „Landschaftsintegriert“ ist wieder ein neuer unbestimmter Rechtsbegriff, der den Prüfaufwand erhöhen und Vorhabenträger verunsichern wird. Darüber hinaus ist geplant, dass in einem Abstand von 300 Meter zur Ortsrandlage, Bauten ohne landschaftsschutzrechtliche Genehmigung entstehen dürfen. Es steht zu befürchten, so die Naturschützer, dass sich die Orte also Stück für Stück in die Landschaftsschutzgebiete hineinfressen.

Vorkaufsrecht des Landes

Mit der geplanten Aufhebung des Vorkaufsrechts des Landes von Grundstücken in Naturschutzgebieten und im Nationalpark zugunsten von Zweckverbänden, Naturschutzvereinigungen oder -stiftungen schadet sich das Land nur selbst, so die Verbände. Da das Land selbst weder finanziell noch personell in der Lage ist, ein solches Vorkaufsrecht im erforderlichen Umfang selbst auszuüben und naturschutzgerechte Bewirtschaftung dauerhaft zu gewährleisten, hat es sich in der Vergangenheit häufig an Vereine und Stiftungen gewandt. Das Land Brandenburg ist internationale Verpflichtungen eingegangen, wie beispielsweise die Umsetzung der europäischen FFH- und der Wasserrahmen-Richtlinie. Dafür wäre aber ein Zugriff auf Naturschutzflächen unerlässlich. Ein Vorkaufsrecht in den Schutzgebieten hat das Land weiterhin, muss dies auch weiterhin prüfen. Nur müssen die Behörden, wenn es gezogen wird, den Kauf ohne die Verbände oder Stiftungen organisieren und finanzieren.

„In Naturschutzgebieten kann es zu Problemen mit Flächeneigentümern und ihren primär wirtschaftlichen Interessen kommen.Naturschutzverbände und -stiftungen sind hingegen schon von ihren Statuten her daran interessiert, die Schutzziele des jeweiligen Gebietes sowie die europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Die Streichung des Vorkaufsrechtes für diese Verbände und Stiftungen wird tendenziell den Naturschutz in seinen Kerngebieten schwächen, ohne irgendwelchen messbaren Bürokratieabbau auszulösen. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob da nicht ganz andere, konträr zu den Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes stehende Interessen bedient werden sollen“, so Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga Brandenburg.

„Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus werden mit diesem Gesetz demokratische Rechte eingeschränkt“, beklagt Ellner. „Die politische Ohnmacht vieler Bürger hinsichtlich der Mitbestimmung bei politischen und Verwaltungsentscheidungen wird damit weiter erhöht. Und das durch eine SPD-geführte Landesregierung, die mit dem Demokratie-Versprechen in den Wahlkampf gezogen war.“

Hintergrund
Am 6. Juni 2025 soll es im Ausschuss des Landtages zum Bürokratieabbau eine Anhörung geben, zu der auch die anerkannten Naturschutzverbände eingeladen sind. Offenbar soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Link zum Gesetzentwurf.

Kontakt
BUND Brandenburg
Grüne Liga Brandenburg
NABU Brandenburg
Björn Ellner
Tel.: 0179 5436871