Biokreis beschließt Weg zum Zweinutzungshuhn und schließt Discounter von Mitgliedschaft aus

Biokreis beschließt Weg zum Zweinutzungshuhn und schließt Discounter von Mitgliedschaft aus

Bei der ersten Online-Mitgliederversammlung des Biokreis e.V. am 6. März stimmten die Mitglieder über neue Verbandsrichtlinien ab. Sie sprachen sich außerdem für den Start eines Biodiversitäts-Projekts bei dem Bio-Verband aus.

Verbot der In-Ovo-Selektion
Der Biokreis steht für eine ökologische Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur arbeitet und das Wohl der Tiere respektiert. Hauptgedanke im Ökolandbau ist das Wirtschaften im Sinne der natürlichen Kreisläufe. Die Geschlechtsbestimmung im befruchteten Ei steht diesem Grundgedanken entgegen, denn sie steht für das System industrieller Tierproduktion. Die effizienzbasierte Nutzung der Tiere wird durch die Hybridzüchtung von Legehennen forciert.

Bereits im November hatten sich Biokreis-Mitglieder und der Vorstand des Biokreis e.V. dafür ausgesprochen, die In-Ovo-Selektion beim Biokreis zu verbieten. Die Mitgliederversammlung folgte dieser Empfehlung und sprach sich in der Mehrheit gegen diese Technologie aus. Somit verbieten die Biokreis-Richtlinien ab sofort die Geschlechtsbestimmung im Ei.

Mit dem Verbot des Kükentötens ab 2022 wird die Aufzucht der Bruderhähne also für alle Biokreis-Betriebe verpflichtend. Die Bruderhähne müssen zudem ökologisch aufgezogen werden. Als langfristiges Ziel strebt der Biokreis gemeinsam mit der gesamten Bio-Branche danach, die Entwicklung des Zweinutzungshuhns voranzubringen.

Neue Richtlinie für den Handel schließt Discounter aus
Erstmals wurden auf der Mitgliederversammlung des Biokreis mit großer Mehrheit eine Richtlinie für den Handel verabschiedet. Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, Rohwarenhandels und Großhandels, die Mitglied im Biokreis sein wollen, müssen sich ab kommendem Jahr nach deren Vorgaben richten.

Unter anderem legt die Richtlinie fest, dass Handelsmitglieder mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes mit Bio-Produkten generieren müssen. Zudem müssen sie Maßnahmen zur Entwicklung nachhaltiger ökologischer Konzepte nachweisen und weiterentwickeln. Discounter werden auf Grundlage der Richtlinie von der Mitgliedschaft im Verband ausgeschlossen.

Die Richtlinie wurde von den Biokreis-Mitgliedern ausdrücklich begrüßt. Sie bestärkt und untermauert den Fachhhandelsbeschluss des Verbands, der auf der Mitgliederversammlung vor zwei Jahren gefasst wurde.

Arbeitsschwerpunkt 2021: Biodiversität
Auf der Versammlung wurden zudem erste Ansätze für das Projekt „Biodiversität“ vorgestellt, das sich der Biokreis als Arbeitsschwerpunkt für das kommende Jahr gesetzt hat. Ziel des Projekts ist es, bei jedem Biokreis-Mitglied noch mehr Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere zu schaffen. Insbesondere Landschaftselemente wie Totholz, Hecken, Böschungen bieten kombiniert mit der ökologischen Bewirtschaftung enormes Potenzial. Ab April wird der Verband gemeinsam mit interessierten Mitgliedern konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Projekts ausarbeiten.

Kontakt
Biokreis e.V.
Dr. Stephanie Lehmann – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stelzlhof 1
94034 Passau
Tel.: 0851 75650-140
E-Mail: lehmann@biokreis.de
www.biokreis.de