B.M.G.-Insolvenz – Biokreis fordert Solidarität von Branche und Politik
B.M.G.-Insolvenz – Biokreis fordert Solidarität von Branche und Politik
- Datum 20. März 2018
- Kategorie Branchen-News
Das Aus der Berliner Milcheinfuhr Gesellschaft (B.M.G.) und die entsprechende Einstellung der Milchabholung sorgt für blankes Entsetzen auf den betroffenen Höfen. Die B.M.G. war einer der größten Milchhändler in Deutschland, viele namhafte Molkereien im konventionellen wie ökologischen Verarbeitungsbereich haben regelmäßig oder sporadisch auf die Angebote des Berliner Unternehmens zugegriffen.
Großer Zulauf während Umstellungswelle
"Nachdem die B.M.G. ab 2015 vermehrt Milch mit Herkunft aus Verbänden des ökologischen Landbaus nachgefragt hatte, entschlossen sich auch mehr als 30 unserer Mitgliedsbetriebe, Verträge mit der Molkerei einzugehen", weiß Biokreis-Geschäftsführer Sepp Brunnbauer. Die Tatsache, dass mancherorts außer den Vertragsangeboten der B.M.G. keine alternative Absatzmöglichkeit für Bio-Milch bestand, führte gerade in der Umstellungswelle des Jahres 2016 zu einer quasi alternativlosen Situation für Betriebe, die oftmals mit großer inhaltlicher Überzeugung auf ökologischen Landbau umstellen wollten.
Derzeit ist die Liefersituation für die vielen verschiedenen Erzeugergruppen völlig ungeklärt. Teilweise konnten kurzfristig Absatzwege durch hohes Engagement der Gruppensprecher, von Milcherzeugergemeinschaften, aber auch Verbandsvertretern organisiert werden. Andernorts ist noch immer völlig unklar, wie mit der täglich anfallenden, hochwertigen Bio-Milch zu verfahren ist.
Biokreis fordert Notstandsmaßnahme
Der Biokreis muss mit Fassungslosigkeit feststellen, dass einige Molkereiunternehmen, die bislang vertraglich mit Milch über die B.M.G. beliefert wurden, die aktuelle Situation nutzen, um von heute auf morgen jegliche Milchannahme von den zuliefernden Höfen zu verweigern. Mit Blick darauf, dass dies für die betreffenden Betriebe akut existenzgefährdend ist, sind solche Entscheidungen vermeintlich anerkannter Öko-Verarbeiter kaum nachzuvollziehen.
Vor diesem Hintergrund stützen wir die Forderung des BDM, im vorhandenen Notfall von bundesweiter Tragweite den § 5 des Milch- und Fettgesetzes anzuwenden und tatsächlich die Milchabholung dort, wo derzeit kein Abnehmer vorhanden ist, als Notstandsmaßnahme bestimmten regionalen Molkereiunternehmen zuzuordnen. Hierfür bedarf es aber der kurzfristigen Schaffung einer Zuweisungskulisse auf Bundesebene.
Kontakt
Biokreis e.V.
Ronja Zöls – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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