Die Aurelia Stiftung hat am 16. Juli 2026 eine Beschwerde gegen die neue Gentechnikverordnung der EU beim internationalen Compliance-Ausschuss eingelegt. Der Ausschuss ist das quasi-gerichtliche Kontrollgremium der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt.
Mit ihrer Beschwerde wehrt sich die Aurelia Stiftung gegen den kürzlich erfolgten tiefen Einschnitt in das europäische Gentechnikrecht, die Verordnung über mit neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und ihre Erzeugnisse (NGT-Verordnung) und wird dabei von den Anwält:innen Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC) vertreten. Begründet wird die Rechtsänderung von der EU damit, dass gentechnisch veränderte Pflanzen unterhalb einer willkürlich festgelegten Zahl von 20 gentechnischen Veränderungen „gleichwertig“ mit herkömmlichen Pflanzen seien. Vielen europäischen Umwelt-Expert:innen und -Behörden allerdings gilt ein solcher „magischer Schwellenwert“ als unwissenschaftliches Wunschdenken. Risiken durch NGT-Pflanzen können damit nicht ausgeschlossen werden. Es wird lediglich Sicherheit suggeriert.
Erfolg der Aurelia Stiftung: Insektengiftige Gentechnik-Pflanzen ausgeschlossen Eine wissenschaftliche Studie, an der die Aurelia Stiftung 2025 maßgeblich beteiligt war, zeigte, dass sich mit weniger als 20 gentechnischen Veränderungen insektengiftige Pflanzen herstellen lassen. Bis dahin war immer behauptet worden, dies sei unmöglich. Erst in Folge der Studie und nach einem Brief an die deutschen EU-Abgeordneten, in dem die Aurelia Stiftung vor schmetterlingsgiftigen NGT 1-Pflanzen warnte, wurden auf Ersuchen des Parlaments insektengiftige Gentechnik-Pflanzen von der risikoprüfungsfreien Kategorie 1 ausgeschlossen. Die neue Parlamentsmehrheit aus Rechten, Konservativen und Liberalen beugte sich jedoch am 17. Juni 2026 dem Druck der Industrie-Lobby und gab ihre Positionen zum Schutz von Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher:innen auf.
Die EU hat sich ein Hintertürchen offengelassen, um trotzdem insektengiftige NGT-Pflanzen ohne Risikoprüfung zulassen zu können und plant aktuell sogar auch noch – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in die Umwelt zu deregulieren und die Regeln für genmanipulierte Tiere aufzuweichen. Welche unkontrollierbaren Gefahren dies für unsere Ökosysteme und damit auch die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann und was die Aurelia Stiftung dagegen unternimmt, lesen Sie auf unserer Website.