Anpassung der Agroforst-Förderung für 2025 von Bundesregierung bestätigt

Anpassung der Agroforst-Förderung für 2025 von Bundesregierung bestätigt

Der Wegfall der Verpflichtung zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes für Agroforstsysteme sowie Vereinfachungen bei der Beantragung der Öko-Regelung 3 „Bewirtschaftung von Agroforstsystemen“ ab 2025 wurden von der Bundesregierung bestätigt.

Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, die formelle Genehmigung dieser Anpassungen im Rahmen der europäischen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu bestätigen. Die Bundesregierung folgte dem Umlaufbeschluss 01/2024 der Agrarministerkonferenz (ANK), welcher u.a. die Anpassungen der Agroforst-Förderung vorsieht. Der DeFAF e.V. berichtete hierüber bereits im Juli in einer aktuellen Meldung.

So soll die Mindestbreite der Gehölzstreifen gestrichen werden, der Mindestabstand von 20 Metern zwischen Gehölzstreifen und Feldrand nur noch in Bezug auf Wald und Hecken gelten und generell die Einhaltung des Mindestabstandes von 20 Metern zwischen den Gehölzstreifen flexibler gestaltet werden. Hinzu kommt eine Anpassung des maximalen Gehölzflächenanteils von 40 % und somit eine Harmonisierung mit den Anforderungen an ein Agroforstsystem nach §4 GAPDZV. Darüber hinaus soll die verpflichtende Einreichung eines Nutzungskonzeptes für Agroforstsysteme entfallen.

Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V. begrüßt, dass dessen bereits im Mai 2023 formulierte Forderungen teilweise geltend gemacht wurden. Gleichzeitig weist der DeFAF e.V. auf das Erfordernis hin, dass die Öko-Regelung 3 weiter vereinfacht und finanziell besser ausgestattet werden muss, um einen echten Anreiz für mehr Agroforstsysteme in der Landwirtschaft zu bieten.

Essenziell sind dabei die Anhebung der Flächenprämie auf mindestens 600 €/Hektar Gehölzfläche, die Kombinationsfähigkeit der Öko-Regelungen 1 und 3, die Möglichkeit, verschiedene Ackerkulturen in einem Agroforst-Schlag anzubauen sowie ein Verbot von Baumarten in Agroforstsystemen im Rahmen der Negativliste (für unzulässige Baumarten) zu streichen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellt in seiner Rede am 08. Oktober 2024 zur Verleihung der Professor Niklas-Medaille an Agroforst-Botschafter Thomas Domin weitere Anpassungen in Aussicht.

Außerdem weist der DeFAF e.V. darauf hin, dass die Annahme der Öko-Regelung 3 maßgeblich von einer effizienten Förderung zur Anlage von Agroforstsystemen abhängt. Hierbei ist es unabdingbar, dass in allen Bundesländern eine effektive Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen etabliert wird. Im Rahmen der Agroforst.jetzt Initative ist der DeFAF e.V. maßgeblich bemüht, eine flächendeckende und effiziente Agroforst-Förderung in Deutschland zu etablieren.

Kontakt
Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V.
Annett Gernhardt – Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Karl-Liebknecht-Str. 102
03046 Cottbus
Tel.: 0355 752 182 66
E-Mail: gernhardt@defaf.de
https://agroforst-info.de