Agrarsubventionen 2024: Das sind die Top Empfänger
Agrarsubventionen 2024: Das sind die Top Empfänger
- Datum 31. Mai 2025
- Kategorie Branchen-News
Das Agrar-Informationszentrum Proplanta hat die aktuellsten Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 30.05.2025 detailliert ausgewertet und die Liste der Empfänger von Agrarzahlungen ist jetzt verfügbar. Die veröffentlichten Informationen betreffen das Haushaltsjahr 16.10.2023 bis 15.10.2024.
Übersichtskarten von Proplanta visualisieren ferner die durchschnittlich erhaltenen Agrarsubventionen sowie die Gesamt- und Höchstsummen in den einzelnen Landkreisen und Bundesländern. Darüber hinaus sind die Empfänger, sortiert nach der Höhe und Art ihrer Zuwendung, einsehbar. Diverse Filterfunktionen erleichtern die Suche bzw. Eingrenzung nach bestimmten Präferenzen und Fördertöpfen. Diese Transparenzinitiative betreibt Proplanta seit 2010.
In der aktuellen Förderperiode 2023 bis 2027 werden aus dem EU-Haushalt 6-7 Milliarden Euro jährlich an landwirtschaftliche Betriebe, Verbände, Behörden und Unternehmen im Agrarbereich ausgeschüttet. Mit 54,8 Milliarden Euro in 2024 umfassen die Agrarsubventionen den Löwenanteil im EU-Haushalt. Die Direktzahlungen und die Marktmaßnahmen (erste Säule der GAP bzw. Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)) betragen 75,4 % der Mittel für die Landwirtschaft. Der Anteil der Zuwendungen für die Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule bzw. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)) beläuft sich auf 24,6 %. 1980 umfasste die ELER-Finanzierung noch mehr als 70 %. Seit 1. Januar 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Nach Frankreich (17 %) und Spanien (12,5 %) erhält Deutschland (11,2 %) die drittmeisten Subventionen aus dem europäischen Agrarhaushalt. Danach folgen Italien (10,5 %), Polen (8,8 %) und Rumänien (5,8 %).
Die EU-Mitgliedstaaten sind seit 2015 verpflichtet, die Veröffentlichung von Informationen über die Begünstigten im Bereich der EU-Agrarfonds bis spätestens 31. Mai vorzunehmen (auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).
Mit der Veröffentlichung der Agrarsubventionen verfolgt die EU das Ziel, der Allgemeinheit glaubhafter darzustellen, wie die Unionsmittel im Agrarbereich verwendet werden. In Baden-Württemberg nehmen beispielsweise rund 41.000 Landwirte an den angebotenen landwirtschaftlichen Förderprogrammen teil. 400 Millionen Euro sind ihnen im Dezember 2024 für die Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags ausbezahlt worden (entspricht 96 % der Anträge auf EU-Direktzahlungen).
Die Einkommensgrundstützung (Basisprämie) liegt im Antragsjahr 2024 bei 157,63 Euro/ha (2023: 170,93 Euro/ha), die Junglandwirteprämie bei 126,58 Euro/ha (bis max. 120 ha; 2023: 141,75 Euro/ha) sowie die Umverteilungsprämie bei 72,36 Euro /ha (bis 40 ha; 2023: 76,28 Euro/ha).
Im Schnitt fließen rund 11.000 Euro der Direktzahlungen an Kleinbetriebe und 37.000 Euro an größere Haupterwerbsbetriebe. Juristische Personen erhalten hingegen 278.000 Euro. In Deutschland werden insgesamt 6,5 Milliarden an Agrarzahlungen in 2024 verteilt.
Laut den Auswertungen von Proplanta erhalten 191 Empfänger über eine Million Euro aus dem EU-Agrarfonds. Zuwendungen über 2 Millionen Euro bekommen 55 Empfänger und Zahlungen von mehr als 5 Millionen Euro gehen an 12 Begünstigte. Die Spannweite der Subventionen reicht von 0,02 – 37.149.868,42 Euro. Die größten Summen aus den verschiedenen Fördertöpfen fließen wieder an die öffentliche Hand, Institutionen und Genossenschaften. Mit wenigen Ausnahmen zählen einzelne Landwirte nicht zu den großen Gewinnern.
Die Datenanalyse zeigt außerdem, dass die EU-Agrarsubventionen nach wie vor in Deutschland sehr ungleich verteilt sind. Hochsubventionierte Gebiete befinden sich in den ostdeutschen Flächenländern. Aber auch Teile Niedersachsens und Schleswig-Holsteins profitieren von immensen Zuschüssen.
Der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren, dass etwa 10 Prozent der Empfänger von Agrarsubventionen diese nicht ordnungsgemäß versteuern, da sie den Finanzbehörden nicht bekannt sind und zudem weitere 10 Prozent diese in ihren Steuererklärungen verschweigen. Dass dieses Steuerschlupfloch bis heute nicht gestopft werden kann resultiert den Rechnungshofprüfern aus einem unzureichenden Informationsaustausch von Landwirtschafts- und Finanzbehörden.
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