AbL begrüßt EU-Strategie zur Förderung des Generationenwechsels
AbL begrüßt EU-Strategie zur Förderung des Generationenwechsels
- Datum 21. Oktober 2025
- Kategorie Branchen-News
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat heute seine Strategie zur Förderung des Generationenwechsels vorgestellt. Viele der darin enthaltenen Maßnahmen finden sich bereits in den Vorschlägen der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027.
Die AbL hält insbesondere die Priorisierung der EU-Kommission von konzeptbasierten Existenzgründungsprämien statt schlichter Flächenförderung innerhalb der GAP für einen richtigen und notwendigen Schritt um mehr jungen Menschen den Weg in die praktische Landwirtschaft zu ebnen. Bezüglich der von der EU-Kommission genannten Erleichterungen des Zugangs zu Land für junge Bäuerinnen und Bauern nimmt die AbL die Bundesregierung und die Bundesländer in die Pflicht.
Theresa Lehr, Leiterin der AbL Fachgruppe Jugend des AbL Bundesverbandes erklärt hierzu: „Existenzgründungsprämien fördern gute Ideen und tragfähige Konzepte, statt die reine Bewirtschaftung von Fläche. Dies erhöht ganz konkret die Innovationskraft der Landwirtschaft insgesamt und macht sie damit zukunftsfester“. Lehr sieht aber auch wichtige Vorteile für junge Menschen, die sich eine Existenz in der Landwirtschaft aufbauen möchten: „Wenn Existenzgründungsprämien gut gemacht werden, können sie Junglandwirt:innen, die einen Betrieb gründen wollen, am Kapitalmarkt als Eigenkapital dienen. Sie erhöhen damit deren Kreditwürdigkeit und erleichtern ihnen den Zugang zu weiterem Kapital“. Dass der Zugang zu Kapital gerade für junge Bäuerinnen und Bauern, die nicht über einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Familie verfügen, von zentraler Bedeutung ist, zeigt sich aus Sicht der AbL insbesondere an der im Vergleich mit anderen Branchen überdurchschnittlich hohen Kapitalintensität der Landwirtschaft, in der der Erwerb von Boden noch nicht einmal berücksichtigt ist.
Die AbL betont überdies, dass sich die Forderung nach einer flächendeckenden Existenzgründungsprämie über Verbandsgrenzen hinweg einer breiten Unterstützung erfreut. Umso wichtiger ist es, diese nun auch EU-weit finanziell abzusichern und wirksam auszugestalten, so die AbL. „Die EU-Kommission muss mindestens die Hälfte der in der GAP für die Junglandwirt:innenförderung eingesetzten Mittel in Höhe von 6 Prozent für eine in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtende konzeptbasierte Existenzgründungsprämie reservieren“ fordert Lehr. Eine entsprechende Forderung hatten auch die landwirtschaftlichen Jugendverbände auf Bundesebene bereits 2021 in einer gemeinsamen Stellungnahme erhoben. Bezüglich der Ausgestaltung der Förderung legt die AbL großen Wert auf aussagekräftige Betriebskonzepte und eine gezielte Vergabe an junge Menschen mit tatsächlichem Bedarf. Lehr hierzu: „Dass Mitnahmeeffekte verhindert werden müssen, ist immer richtig. In Zeiten knapper Kassen gilt dies aber umso mehr. Es ist daher bedeutsam, dass es EU-weite Vorgaben dafür gibt, wer die Förderung erhalten soll und wer nicht“.
Die AbL teilt auch den von der EU-Kommission in ihrer Strategie ebenfalls zentral angesprochenen Punkt, dass jungen Menschen – neben dem Zugang zu Kapital – auch der Zugang zu Land erleichtert werden muss. Die Zuständigkeit im Boden- und Steuerrecht liegt bisher aber klar bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Umso schlimmer ist es, dass die Bundesregierung und die Bundesländer dieser bislang nicht gerecht werden. „Es ist an der Zeit, dass der Bund und die Bundesländer gemeinsam dafür sorgen, dass landwirtschaftliche Existenzgründer:innen beim Landkauf von der Grunderwerbssteuer befreit werden. Dass diese Maßnahme für die Landeshaushalte nahezu kostenneutral wäre, hat eine von der AbL beauftragte Studie bereits gezeigt. Die Wirksamkeit für Existenzgründerinnen und Existenzgründer wäre hingegen hoch. Die Umsetzung einer entsprechenden Freibetragsregelung im Grunderwerbssteuergesetz muss zudem Hand in Hand mit den in den Bundesländern umzusetzenden Agrarstrukturgesetzen gehen. Außerlandwirtschaftliche Investoren:innen müssen auf dem Bodenmarkt gegenüber aktiven Bäuerinnen und Bauern endlich das nachsehen haben. Bund und Bundesländer haben überdies jederzeit die Möglichkeit ihre öffentlichen Flächen vorzugsweise an Existenzgründer:innen zu vergeben.“ führt Lehr abschließend aus.
Hintergrundinformationen
In der laufenden GAP-Förderperiode ist es den EU-Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie innerhalb der verpflichtend anzubietenden Junglandwirt:innenförderung eine konzeptbasierte Existenzgründungsförderung anbieten oder die Mittel der Junglandwirt:innenförderung als Top-Up auf die Flächenprämie vergeben. Der Vorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 sieht nun vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten eine konzeptbasierte Existenzgründungsprämie anbieten müssen. Die EU-Kommission greift damit auch eine Forderung der landwirtschaftlichen Jugendverbände in Deutschland auf, welche bereits 2021 gemeinsam gefordert haben, eine entsprechende Förderung flächendeckend anzubieten > hier.
In Deutschland haben sich bisher sechs Bundesländer im Zuge der 2. Säule dafür entschieden, eine konzeptbasierte Existenzgründungsprämie anzubieten. Welche Vorgaben und Kriterien für den Erhalt der Förderung jeweils relevant sind, hat die AbL in einer Auswertung zusammengetragen > hier. Seit kurzem kann auch in Niedersachsen erstmals ein Antrag auf Existenzgründungsförderung aus Landesmitteln gestellt werden > hier. Die Antragsfrist läuft noch bis Ende November. Bereits seit 2021 fordern die Agrarjugendverbände in NRW gemeinsam die Umsetzung einer konzeptbasirten Existenzgründungsprämie. Ihre Ausgestaltungsvorschläge wurden von der Landesregierung und dem Landtag bislang allerdings nicht aufgegriffen > hier.
Die AbL hat 2022 eine Studie veröffentlicht die zeigt, dass der Anteil von Agrarflächen am Aufkommen der Grunderwerbssteuer sehr gering ist. In den Bundesländern, in denen entsprechende Daten vorliegen, variiert er zwischen 0,75 % und 5,31 %. Da ein Freibetrag im Grunderwerbssteuergesetz für landwirtschaftliche Existenzgründer:innen wiederum nur für einen Bruchteil dieses bereits geringen Anteils überhaupt in Frage käme, ist der zu erwartende Steuerverlust vermutlich marginal > hier (siehe Seite 18). Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft spricht sich in ihren Empfehlungen für einen verbesserten Zugang zu Land für Neugründungen für eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer aus > hier (siehe Seite 22).
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Berit Thomsen – Pressesprecherin
Mobil: 0175 85075279
E-Mail: presse@abl-ev.de
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