Wer 500 und mehr Masthühner halten möchte, benötigt eine Sachkundebescheinigung nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Behörde auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nachgewiesen werden kann. Der 4-tägige Lehrgang nach § 17 TierSchNutztV für Halterinnen und Halter von Masthühnern dient dem Erwerb dieser Sachkunde einschließlich der notwendigen Prüfung.
An den ersten beiden Tagen werden die theoretischen Grundlagen anschaulich und kompakt von erfahrenen Referenten an der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie am Seddiner See vermittelt. An Tag 3 geht es für Teil 1 der praktischen Übung und für die theoretische Prüfung nach Bernau. Am vierten Tag erfolgt vormittags in Lindendorf Teil 2 der praktischen Übung und im Anschluss die praktische Prüfung.
Zielgruppe
Halterinnen/Halter und Betreuerinnen/Betreuer von Masthühnern in landwirtschaftlichen Betrieben des Landes Brandenburg und angrenzender Bundesländer
Seminarschwerpunkte
rechtliche Grundlagen
bedarfsgerechte Haltung und Versorgung von Masthühnern
Anatomie und Physiologie von Hühnern
wichtige Erkrankungen von Hühnern
Tierseuchen und Biosicherheit
Elterntierhaltung bis Einstallung
Notbehandlung, Nottötung und Notschlachtung
Gesundheits- und Verhaltensstörungen, Stress und Gegenmaßnahmen
Handling und Transport
praktische Übungen zum sorgsamen Umgang, zum Verladen und zur Nottötung
Zusatzmodul: ökologische Masthühnerhaltung
Veranstalter sind der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) / LAVG Brandenburg und die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie (BLAk). Weitere Infos und die Anmeldung sind online zu finden.