Die betriebliche Eigenkontrolle dient der Früherkennung und der Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen für eine verbesserte Tiergesundheit. Im Gegensatz zur täglichen Routinekontrolle erfolgt die Eigenkontrolle in größeren Abständen zu festgelegten Zeitpunkten mit möglichst standardisierten Tierschutzindikatoren gemäß dem Managementtool für Jung- und Legehennen (MTool) oder den Empfehlungen des KTBL „Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Geflügel, Version 2.0“. Das ermöglicht den Vergleich verschiedener Durchgänge und mit anderen Betrieben. Zur Eigenkontrolle besteht eine gesetzliche Pflicht nach § 11 Abs. 8 TierSchG. Tierschutzindikatoren zu erheben, reicht nicht aus. Einen Mehrwert ergibt sich für die Legehennenhalter/-innen, die die Ergebnisse beurteilen können, mögliche Ursachen kennen und gezielt Maßnahmen ergreifen.