Die Eigenkontrolle als Qualitätsmanagement im Legehennenstall

Die Eigenkontrolle als Qualitätsmanagement im Legehennenstall

Auswerten und beurteilen lernen

Die betriebliche Eigenkontrolle dient der Früherkennung und der Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen für eine verbesserte Tiergesundheit. Im Gegensatz zur täglichen Routinekontrolle erfolgt die Eigenkontrolle in größeren Abständen zu festgelegten Zeitpunkten mit möglichst standardisierten Tierschutzindikatoren gemäß dem Managementtool für Jung- und Legehennen (MTool) oder den Empfehlungen des KTBL „Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Geflügel, Version 2.0“. Das ermöglicht den Vergleich verschiedener Durchgänge und mit anderen Betrieben. Zur Eigenkontrolle besteht eine gesetzliche Pflicht nach § 11 Abs. 8 TierSchG. Tierschutzindikatoren zu erheben, reicht nicht aus. Einen Mehrwert ergibt sich für die Legehennenhalter/-innen, die die Ergebnisse beurteilen können, mögliche Ursachen kennen und gezielt Maßnahmen ergreifen.

Anmeldung und Programm

Einladung

Bitte per Mail an fokus-tierwohl@lavg.brandenburg.de bis zum 12.06.2026 anmelden unter Angabe von Vor- und Nachname, E-Mail und Betrieb.

Aufgrund der Förderung des Netzwerks Fokus Tierwohl durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist die Teilnahme kostenfrei.