Kennzeichnung

Kennzeichnung

Im Zusammenhang mit Lebensmitteln sind die Begriffe „Bio“, „Öko“, „biologisch“ und „ökologisch“ gesetzlich geschützt.

Dass die Richtlinien eingehalten werden, ist am stilisierten weiß-grünen Blatt, dem europäischen Bio-Logo, zu erkennen. Außerdem nennt der ebenfalls verpflichtend anzugebende Bio-Code das Land, aus dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen, und die Kontrollstelle. Das deutsche Bio-Siegel wird oft zusätzlich genutzt, die Verwendung ist allerdings freiwillig.

Ist noch ein Logo eines der ökologischen Anbauverbände auf dem Produkt abgebildet, erfüllt das produzierende Unternehmen über die europäischen Mindeststandards hinausgehende Kriterien – insbesondere im Bereich Tier- und Umweltschutz. Dies garantieren eigene Verbandskontrollen.